Als Selfpublisher Pflichtexemplare eigener Bücher an die National- und Landesbibliothek abliefern

Einstieg in WordPress auf Amazon.de kaufen Bis jetzt habe ich lediglich gedruckte Bücher klassisch bei einem Verlag oder E-Books als Selfpublisher (dt. Selbstverleger) veröffentlicht – siehe die Auflistung.

Nun haben wir neulich unser erstes gedrucktes Buch in Eigenregie veröffentlicht – Einstieg in WordPress – und diesmal musste ich mich selber um die Ablieferung der Pflichtexemplare an die zuständigen Bibliotheken kümmern.

Wenn man bei einem Verlag veröffentlicht, dann übernehmen die Verlagsmitarbeiter diese Aufgabe und man bleibt als Autor davon verschont. Als Selfpublisher von E-Books ist man nicht verpflichtet Exemplare abzuliefern. Daher musste ich zuerst etwas recherchieren um herauszufinden, welche Bibliotheken für uns zuständig sind und wie viele Exemplare man abliefern muss.

Als guter Einstiegspunkt eignet sich der Wikipedia-Artikel zu diesem Thema. Dort erfährt man unter anderem, dass man auf der Bundesebene, also an die Deutsche Nationalbibliothek, zwei Exemplare abliefern muss, auf der Landesebene in der Regel ein Exemplar, mit Ausnahme von Bayern und Baden-Württemberg wo man zwei Exemplare verschicken muss.

Die Deutsche Nationalbibliothek hat zwei Sitze, einen in Leipzig und den anderen im Frankfurt am Main. Leipzig ist zuständig für Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die anderen Bundesländer unterliegen der Zuständigkeit der Bibliothek in Frankfurt.

Die zuständige Bibliothek verschickt dann das zweite Exemplar an die jeweils andere Bibliothek.

Im gleichen Wikipedia-Artikel erfährt man auch welche Landesbibliothek für einen zuständig ist. Die Ablieferung der Pflichtexemplare folgt auf eigenen Kosten und da man für den Eingang keine Bestätigung der Bibliotheken bekommt, habe ich meinen Pflichtexemplaren eine frankierte, an mich adressierte und vorausgefüllte (ISBN, Anzahl Exemplare) Postkarte beigelegt, damit ich später “nachweisen” kann das die Pflichtexemplare auch angekommen sind. Und zwar an folgende Adresse:

Deutsche Nationalbibliothek
– Pflichstelle –
Deutscher Platz 1
04103 Leipzig

Von der Landesbibliothek kam nach ca. einer Woche die Postkarte zurück. Von der Nationalbibliothek kam die Karte noch nicht zurück, aber dem Eintrag nach zu urteilen befindet sich das ganze noch in Bearbeitung. Ich gehe einfach davon aus, dass die viel zu tun haben.

Weiterführende Quellen:

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