Urheberrecht: EU-Richtlinie zur verwaisten Werken

Habe gestern im aktuellen VG-Wort-Newsletter gelesen, dass das EU-Parlament eine Richtlinie zur verwaisten Werken verabschiedet hat. Unter verwaisten Werken versteht man:

… dessen Urheber oder Rechtsinhaber nicht oder nur sehr schwer zu ermitteln ist. (Wikipedia)

Das ist sehr gut, denn laut dieser Richtlinie dürfen öffentliche Einrichtungen, wie zum Beispiel Bibliotheken, Museen und Archive Werke aus eigenem Bestand digitalisieren und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, sofern die “sorgfältige Suche” nach den Rechteinhabern ergebnislos verlaufen ist.

Jetzt müssen nur noch die Regierungen der einzelnen Länder entsprechende Gesetze vorlegen und die Parlamente diesen zustimmen. Das EU-Parlament gibt den einzelnen Ländern bis Ende 2014 Zeit.

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