Von wordpress-buch.de zu wpbuch.de

Ich habe heute unsere Website WordPress-Buch von wordpress-buch.de auf wpbuch.de umgezogen.

Warum habe ich das gemacht? Ich wurde von einem Rechtsanwalt aus USA, der im Auftrag der WordPress-Foundation “unterwegs” ist, darum gebeten. Der Ton in dem Brief war freundlich und man hat darum gebeten, dass ich bitte die Website nicht mehr auf der Domain wordpress-buch.de betreibe, weil das gegen die Trademark-Policy verstößt: u.a. ist es nicht erlaubt das Wort wordpress in der Top-Level-Domain zu haben.

wordpress-buch.de ist daher nicht erlaubt, aber wpbuch.de schon. Unbedenklich sind Subdomains und Unterordener: wordpress.perun.net oder perun.net/wordpress/ sind erlaubt.

Als ich 2007 wordpress-buch.de registriert habe, war das damals noch nicht das Thema – auch WordPress-Deutschland wurde gebeten, die Domain zu wechseln – Glücklicherweise habe ich mir vor etwa 6 oder 7 Monaten wpbuch.de registrieren lassen, weil ich schon damals vor hatte umzuziehen, aber wie man das kennt: es kommt immer etwas dazwischen. Jetzt wollte ich nicht weiter warten, man muss ja nicht die Geduld der Leute unnötig aufs Spiel setzen.

Deswegen würde ich jedem empfehlen, der wordpress im Domainnamen hat, so schnell wie möglich zu wechseln. Noch verschickt die Anwaltskanzlei freundliche Aufforderungen, aber es könnte auch sein, dass denen irgendwann der Kragen platzt und die strengere Maßnahmen anwenden.

Wir arbeiten seit 20 Jahren mit WordPress und bieten diverse Dienst­leistungen rund um das System an. Kontaktiere uns für weitere Informationen oder für ein Angebot.

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16 Kommentare

  1. Ein Anwalt aus den USA will das also, hier in Europa? Wüsste nicht warum man sich allgemein deswegen fügen sollte.

  2. Stefan: Weil “WordPress” auch in Europa eine eingetragene Marke von Automattic (die Leute hinter der Foundation/WordPress.com) ist.

  3. Und? Warum kommen die mit dieser “freundlichen Aufforderung” erst jetzt und wieso “Bitten” die dich darum? Hast dich das mal gefragt? NEIN!

  4. Seit 11/2008 ist die Marke registriert. Wenn deine Domain davor ist, hast nichts zu befürchten. Eventuell würden die es probieren, aber letztendlich vor Gericht scheitern.

  5. Hmm:

    We will grant permission to use the WordPress name and logo for projects that meet the following criteria:

    * The primary purpose of your project is to promote the spread and improvement of the WordPress software.
    * Your project is non-commercial in nature (it can make money to cover its costs or contribute to non-profit entities, but it cannot be run as a for-profit project or business).
    * Your project neither promotes nor is associated with entities that currently fail to comply with the GPL license under which WordPress is distributed.

    AFAICS verstößt z.B. WordPress-Deutschland nicht dagegen und darf den Namen trotzdem nicht mehr nutzen…?

  6. @tux: Schön das du dir die Mühe gemacht hast, aber wirklich z interessieren scheint das KEINEN. Lieber nichts wagen und klein beigeben, jetzt nachdem WordPress groß geworden ist.

    1. @Stefan,

      Lieber nichts wagen und klein beigeben

      wenn du Lust auf einen Rechtsstreit hast, dann nur zu. Es sind noch jede Menge WordPress-Domains frei. Ich habe so 2-3 rechtliche Auseinandersetzungen hinter mir. Das kostet Zeit und Geld … und Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar unterschiedlicher Schuhe.

      Mir bringt es nichts mich wegen dieser Domain mit dem “Namensinhaber”, der dabei auch noch Recht hat, zu streiten … zumal der schritt eh geplant war. Da gibt es für mich wichtigere Domains.

      Das Web-Geschäft ist schon eh voller Tretminen, da muss ich mir nicht noch selber welche legen. Die Foundation hat nicht Herausgabe der Domains gefordert sondern nur das man die stilllegt. Dank 301er-Weiterleitungen sind die Rankings nach ein paar Wochen sowieso in Google drin.

  7. Hi Vladimir,
    du schreibst “Dank 301er-Weiterleitungen sind die Rankings nach ein paar Wochen sowieso in Google drin.” Wieviele Wochen hast du denn im Sinn?
    Ich frage nur, weil ich vor 5 Wochen nen Relaunch hingelegt habe und noch immer die alten URLs VOR den neuen in den Rankings liegen. Dabei habe ich per .htaccess lauter 301er gelegt.
    So langsam sollten die ziehen … aber vielleicht bin ich auch nur zu ungeduldig?
    Grüße vom Bodensee
    Jörg

  8. @Stefan:

    Ich sehe das genauso wie Vladimir.

    Zumal – wenn ich das richtig einschätze – nicht Good Old Germany der Gerichtsstand ist, sondern die USA.

    Und was da für Schadenersatzsummen gezahlt werden ‘dürfen’, dürfte vermutlich jedem bekannt sein.

  9. Hmm… Was ist der nächste Schritt? Darf ich demnächst WordPress nur noch erwähnen, wenn ich Lizenzgebühren an Automattic zahle?

    Ich habe von dem Gebaren ja bereits bei der Umstellung von wordpress-deutschland.org gehört, die jetzt hier vorliegende Fall ist dann nur konsequent. Für Automattic spricht dabei der freundliche Ton, den Vladimir beschreibt. Aber trotzdem…

    Ich habe WP bereits einmal den Rücken gekehrt, und bit Version 3 zurück gekommen. Aber ich beginne schon wieder, über einen erneuten Wechsel nachzudenken…

  10. @Markus:

    Naja, man kann auch überreagieren, oder findest Du nicht?

    Automattic tut nur das, was ihnen zusteht! Jede Firma auf der Welt macht das genauso! Nur mit dem Unterschied, das wir deren Produkte – im Gegensatz zu Automattic – auch noch bezahlen dürfen!

    Probiere mal eine Domain mit Apple im Domain-Namen! Du wirst Dich sehr wahrscheinlich umgucken, wie schnell die Dir einen Anwalt auf den Hals hetzen. Und der wird Dich nicht erst freundlich Bitten, die Domain zu ändern!

    Der schickt Dir 100%ig ne Unterlassungserklärung mit ner 6-stelligen Forderung im Falle der Wiederholung.

    Und im Gegensatz zu Automattic brauchst Du für Apple ja nur einen Apfel als Firmenzeichen haben – egal wie der aussieht!

  11. Ich habe diese Aufforderung im März 2006 bekommen. Aus Zeitmangel haben ich das noch nicht (gerichtlich) klären lassen.

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