Online-Recht: Vorsicht bei kostenlosen Angeboten im Web

Kostenlose Angebote im Web sind nicht immer für alle kostenlos, dass sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Viele Angebote sind zum Beispiel nur für den privaten Gebrauch kostenlos und nicht für den Einsatz auf kommerziellen Websites gedacht, wie im folgenden Fall

AG Düsseldorf: 600 EUR Schadensersatz für Online-Gedicht

Auch wenn Gedichte auf einem Online-Portal kostenlos für private Zwecke zur Verfügung gestellt werden, so stellt die Übernahme für eine durch Werbung finanzierte Internetseite einen Urheberrechtsverstoß dar (AG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2011 – Az.: 57 C 14084/10). […]

Quelle: dr-bahr.com

Deswegen sollte man als Webmaster immer darauf achten, und das gilt genau so für Fotos ind Icon-Sammlungen, ob man zum einen die Sachen überhaupt auf einer Website einbinden darf und zum zweiten ob die Website auch eine “kommerzielle” sein darf.

Speziell bei Icon- und Grafik-Sammlungen gibt es viele kostenlose Angebote, die aber für den Einsatz auf kommerziellen Websites nicht erlaubt sind. Und wenn ich mich an die Definition “kommerzielle Website” richtig erinnere, dann muss die Website an sich keine großen Einnahmen erzielen, es reicht die Gewinnabsicht.

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