Feedburner: unverifizierte Abonnenten informieren

E-Mail-Newsletter via Feed Ich habe vor einiger Zeit im Artikel E-Mail-Newsletter via Feedburner beschreiben, wie man ein recht einfaches Newsletter-System einrichten kann. Für sehr viele Szenarien ist dieses System ausreichend.

Auch ich setze auf Feedburner um an die Abonnenten den Feed als E-Mail auszuliefern. Somit bekommen auch Leute den Feed zu lesen, die ein E-Mail-Programm dem RSS-Reader vorziehen.

Bei Feedburner wird das sog. Double-opt-in-Verfahren eingesetzt. Der Abonnent muss in einem zweiten Schritt das Abo bestätigen. Dieses Verfahren ist eine der vielen Voraussetzungen, wenn man den Newsletter rechtlich einwandfrei betreiben möchte.

Allerdings ist die Quote der Leute die eine Mitgliedschaft beantragen, aber nicht bestätigen, zumindest in meinem Fall recht hoch. Ungefähr jeder dritte hat sein Abo nicht bestätigt. Ich weiß nicht woran das liegt: an Spam-Filtern oder wird die Nachricht ignoriert oder übersehen?

PHP-Script: unverifizierte Abonnenten informieren

Ich wurde gestern per E-Mail auf ein PHP-Script hingewiesen, dass genau hier ansetzt. Es werden die Leute, die ein Abo beantragt, aber nicht bestätigt haben, noch einmal benachrichtigt bzw. auf den Umstand hingewiesen.

Ich denke, dass dies eine gute Lösung ist und ich sehe, als rechtlicher Laie, so weit auch keine rechtlichen Bedenken. Man schickt keinen unaufgeforderten Newsletter sondern lediglich eine Erinnerung. Aber hier wäre schon eine Meinung eines Rechtsanwalts interessant.

Nachtrag: laut RA Michael Seidlitz ist der Einsatz dieses Skriptes riskant.

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6 Kommentare

  1. Wenn sich jemand für den Newsletterbezug tatsächlich nicht angemeldet haben sollte, gibt es für sie/ihn keine Veranlassung, die im Rahmen des double-opt-in-Verfahrens übermittelte Bestätigungs-E-Mail zurückzusenden.

    Bereits die im Rahmen des double-opt-in-Verfahrens mangels Anmeldung unberechtigterweise übermittelte Bitte um Bestätigung der Anmeldung für den Bezug des Newsletters dürfte rechtlich betrachtet eine unerlaubte Werbe-E-Mail (= Spam) darstellen.

    Vertritt man – was viele Gerichte jedoch nicht tun – die Auffassung, dass eine im Rahmen des double-opt-in-Verfahrens – mangels Anmeldung auch unberechtigterweise – übermittelte Bitte um Bestätigung der Anmeldung für den Bezug des Newsletters noch keine unerlaubte Werbe-E-Mail darstelle, dürfte dies aber wohl in jedem Falle für eine “Nachfass-E-Mail” gelten, weil die Nutzerin/der Nutzer

    – entweder sich bereits von vornherein nicht angemeldet hatte

    – oder sie/er es sich später anders überlegt hat.

    In beiden Fällen will sie/er (auch) keine “Nachfass-E-Mail”.

    Eine “Nachfass-E-Mail” dürfte daher rechtlich nur in dem Fall unproblematisch sein, wo die Nutzerin/der Nutzer sich angemeldet und lediglich vergessen hat, die Anmeldung für den Bezug des Newsletters zu bestätigen.

    In anderen Fällen könnte es – spätestens – wegen der “Nachfass-E-Mail” zu einer Abmahnung wegen unerlaubten E-Mail-Spams kommen.

    Der Einsatz einer “Nachfass-E-Mail” dürfte daher aus meiner Sicht rechtlich zumindest risikobehaftet sein.

    1. Hallo Michael,

      vielen Dank für die ausführliche Antwort. Klar, wenn sich jemand Scherz auf deine Kosten macht und sich mit deiner E-Mail anmeldet, dann wäre das Nachfassen eine unerwünschte E-Mail.

  2. Die “Nachfass-E-Mail” dürfte aber wohl nicht nur bei nicht erfolgter Anmeldung, sondern auch bei zwischenzeitlicher Meinungsänderung eine unerwünschte E-Mail sein.

    Das Problem des Newsletter-Anbieters ist, dass er nicht weiß, warum die Nutzerin/der Nutzer nicht reagiert.

    Hat die Nutzerin/der Nutzer nur vergessen, die Anmeldung zu bestätigen, wird die Nutzerin/der Nutzer dankbar sein für eine Erinnerung/Nachfrage.

    In diesem Falle droht kein Ungemach.

    In den anderen Fällen – die der Newsletter-Versender leider nicht erkennen kann – könnte die Erinnerung/Nachfrage leider zu unerfreulichen rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

    Der Newsletter-Versender muss sich daher entscheiden, ob er

    – service-orientierter und kundenfreundlicher Dienstleister sein

    – oder sich vor rechtlicher Inanspruchnahme schützen

    will.

  3. Um ehrlich zu sein, war ich mir der Tatsache nicht bewusst, dass es nicht erlaubt sein könnte. Wir haben jedenfalls einige Anmeldungen über die Erinnerungen bekommen. In 3-4 Mails kamen Rückmeldungen, dass der Newsletter nicht erwünscht ist. Diese Adressen haben wir dann per Hand gelöscht.

  4. @Leo

    Recht funktioniert unter anderem nach folgender Maßgabe:

    Wo kein Kläger – da kein Richter.

    Wer sich nicht belästigt fühlt, macht auch keinen Ärger.

    ICH persönlich würde auch niemanden wegen einer – selbst unerwünschten – Erinnerungs-E-Mail abmahnen, sondern statt dessen mitteilen, dass ich den Newsletter nicht haben will und man meine E-Mail-Adresse sperren möge.

    Es gibt aber auch andere Zeitgenossen.

  5. Gibt es vielleicht die Möglichkeit einen Link anzubieten, wo man verlassen kann, dass die Bestätigungsmail nochmal losgeschickt wird? In diversen Foren gibt es so etwas ja. So könnte man zumindest diejenigen vielleicht noch kriegen, die tatsächlich eine Mail bekommen wollten, wo die Mail dann aber im Spam hängen geblieben ist und die sich jetzt nicht noch einmal anmelden wollen. Die könnten dann ein nochmaliges Verschicken veranlassen.

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