Zur Abwechslung mal zwei Kurzmeldungen zum Thema Web und Recht.
LG Düsseldorf: Webseite muss Pressemitteilung bereits im Teaser als Werbung kennzeichnen
In der ersten Meldung geht es um die Übernahme der Pressetexte durch ein werbefinanziertes Online-Portal. LG Düsseldorf ist der Meinung das in solchem Fall die Pressemeldung schon bereits im Teaser (Anreißertext) als Werbung gekennzeichnet werden muss.
Designer und die Referenzen
Im zweiten Artikel widmet man sich den Referenzen und ob man sie nennen darf: Darf ein Designer Auftragsarbeiten als Referenz veröffentlichen?
Fazit des Artikels ist:
Fazit: Wenn eine anderslautende vertragliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Designer nicht besteht, wird der Designer seine Auftragsarbeiten in der Regel als Referenz veröffentlichen dürfen. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Ich liebe diese klaren und absolut eindeutigen Aussagen. 😉
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