Online-Recht: Markenrecherche bei Logos und billige Websites

Zwei interessante Meldungen zum Thema Online-Recht, die ich bei RA Michael Seidlitz gefunden habe. Hier die erste Fragestellung:

Muss mit der Erstellung eines Logos beauftragte Werbeagentur rechtliche Unbedenklichkeit der Werbemaßnahme prüfen?

Laut KG Berlin 19. Zivilsenat ist die Antwort nein, weil u.a.:

[…] Die Beklagte schuldete der Klägerin zunächst nicht die Erstellung eines Logos frei von Markenrechten Dritter, sondern lediglich die Erstellung eines den graphischen Ansprüchen der Klägerin entsprechenden Logos. […]

Quelle: Bürgerservice Berlin

Die zweite Fragestellung:

Sind 25% fehlerhafter HTML-Code bei einer 600 Euro Website hinnehmbar?

In einer mündlichen Verhandlung hat das Amtsgericht Rotenburg (Wümme) dies bejaht:

Es ist also nach Auffassung des Gerichts vollkommen in Ordnung, dass man als Webdesigner zu 25% fehlerhaften HTML Code abliefert und mit einer veralteten Tabellenstruktur eine Internetseite abliefert die zudem mit dem Kunden nicht abgesprochen ist. Sie muss sich nur prinzipiell als Internetseite eignen.

Quelle: hb-law.de

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