Rechnungen ins Ausland und die Umsatzsteuer

Viele von uns Webworkern arbeiten auch international und so kommt es dann vor, dass man auch Rechnungen ins Ausland bzw. für ausländische Kunden schreiben muss. In einigen Fällen muss man dann Zusätze in die Rechnungen schreiben, die sich auf die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer, auch bekannt als Märchensteuer) beziehen.

Folgenden Zusatz schreibt man für Kunden aus der Schweiz:

Der Umsatz ist gem. § 3a Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 UStG im Inland nicht steuerbar.

Das heißt, der Rechnungsbetrag für die Schweizer ist aus der Sicht eines deutschen Dienstleisters Brutto wie Netto, da keine Umsatzsteuer erhoben wird.

Folgendes kommt als Zusatz wenn man Rechnungen für französische Kunden schreibt:

Gesamtbetrag
xyz Euro. Umsatzsteuer wird nicht erhoben: nach §13b Abs. 2 UStG geht die Versteuerung auf den Leistungsempfänger (FR …) über.

Im Fall von Frankreich muss der deutsche Dienstleister keine Umsatzsteuer erheben, da die Versteuerung an den französischen Kunden übergeht. Daher ist es notwendig die französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (FR …) des Kunden zu kennen.

Rechnungen für Kunden aus der USA:

Umsatzsteuer wird gem. § 3a Abs. 3+4 UStG nicht erhoben.

Der Zusatz für die USA ist für unseren laienhaften Verständnis identisch mit dem für die Schweiz (bitte korrigieren, wenn wir falsch liegen), auch hier wird die Umsatzsteuer nicht erhoben. Der Rechnungsbetrag ist Brutto gleich Netto.

Die obigen Informationen habe ich von meinem Steuerberater und die habe ich bisher genutzt und das Finanzamt hatte bis jetzt nichts zu beanstanden.

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5 Kommentare

  1. Das was für die Schweiz oder USA gilt, gilt m.E. für alle Staaten, die nicht in der EU sind (Bspw. Türkei, Norwegen).

    Was oben für Frankreich gilt, gilt für alle EU-Staaten, daher sich immer die UST-ID bzw. Int. VAT-No. geben lassen und auf der Website des Bundeszentralamt für Steuern prüfen. Vor allem beachten, dass Ende des Quartals (oder je nach dem Ende des Monats) eine zusammenfassende Meldung an die Außenstelle Saarlois gemacht werden muß. Da müssen die VAT-Nummern der EU-Auslandskunden stimmen, sonst wird dies moniert!

  2. Ich schreib meine Rechnungen immer mit deutscher MwSt. außer der Kunde im Ausland will unbedingt eine Netto Rechnung.

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