Gut, das Internet ist eine relativ junge Erscheinung. Aber so jung nun auch nicht, als das man sich als ein Bundesministerium solche Klopse leisten könnte:
Wir freuen uns, dass Sie auf unsere Seite einen Link setzen wollen. Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar und gilt nur …
Der Hyperlink kann auf die Startseite … Der Vertragspartner ist verpflichtet …
Der Vertragspartner teilt dem BMG innerhalb von 24 Stunden nach Setzen des Links …
Qulle: Verlinkungsregeln von BMG
Also halten wir mal fest. Bei Bundesgesundheitsministerium muss man nachfragen ob man einen Link auf deren Website setzen darf und wenn man einen Link setzt ist man automatisch ein Vertragspartner. Ich bin zwar ein Laie in punkto Rechtsprechung, aber ist es nicht so dass man in der BRD um Vetragspartner zu werden auch wirklich zustimmen muss (mit Unterschrift), das man das vollständige Vertragswerk auch lesen muss?
Es wäre mir neu, dass man durch das setzen eines Links automatisch Vertragspartner ist oder hat man sich dort einfach gedacht, die Gesundheitsreform ist soo kompliziert, also versuchen wie es zuerst mit dem Internetrecht? Und ist es auch nicht so, dass man eine öffentlich verfügbare Website verlinken darf ohne um die Erlaubnis nachzufragen?
Wer mehr zu diesem Thema lesen will einfach mal Technorati anschmeissen. Momentan kommen 517 Ergebnise raus und die ersten 12 berichten nicht über das Kernfeld von BMG sondern über die Verlinkungsregeln … tja, da ist wieder eine Sau für das Bloggersdorf 🙂 und wieder mal eine öffentliche Einrichtung die sich bis auf die Knochen blamiert. Vieleicht Sollte Ulla mal mit Sozialgericht Bremen telefonieren.
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[…] Ein gefundenes Fressen für Kleinblogdorf. Das deutsche Gesundheitsministerium (BMG) will anscheinend unentdeckt bleiben. Nicht anders ist die zum Teil absurde Verlinkungsregel zu erklären, wonach jeder, der einen Link setzt automatisch Vertragspartner mit dem besagten Ministerium ist. Der Vertragspartner ist nach Setzen eines Links verpflichtet, dies dem BMG innerhalb von 24 Stunden durch eine E-Mail mitzuteilen. Werden doch keine toxische Dämpfe im Spiel sein, oder? Weiter aktuelle Meldungen * Ulla allein im Netz * Ulla Schmidt und ihre Verlinkungsregeln * Gesundheitsministerium und das Internet * Gesundheitsministerium hat das Internet nicht verstanden * Link me * Post für Ulla * LIEBE ULLA SCHMIDT Stichwort: skurril, Skurriles […]
Ulla Schmidt und ihre Verlinkungsregeln…
Auf der offiziellen Webseite des Bundesministerums für Gesundheit findet man einige ziemlich strenge Verlinkungsregeln
“Wir freuen uns, dass Sie auf unsere Seite einen Link setzen wollen. Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar und gilt ….
Beamteninternet. Ignorant und inkompetent. Der Erkenntnishorizont in manchen Behörden reicht offenbar noch nicht einmal so weit, das Brett vor den eigenen Köpfen wahrzunehmen.
In Österreich (und wahrscheinlich auch in Deutschland) ist es so, dass es 3 Arten von Verträgen gibt:
schriftlich unterzeichnet
mündlich “unterzeichnet” (bzw. stillschweigend – Bsp.: Einkauf im Supermarkt)
und dann noch den sich-schlüssig-ergebenden
Websites dieser Art gibt es noch mehr: spargeraete.de/bde will beispielsweise sogar Geld von Seiten, die auf sie linken.
Nicht nur in Österreich ist das so. In Deutschland auch. Ich unterschreibe ja auch nicht jedesmal wenn ich mir 3 Brötchen kaufe. Oder lese mir vorher die AGB des Bäckers durch, sofern er denn welche hat.
Meines Wissens nach gibt es bislang noch kein Grundsatzurteil zur Linksetzung, nur Einzelfallentscheidungen. Die sagen in der Regel aus, dass es rechtens ist einen Link auch ohne Nachfragen zu setzen und das der Verlinkte sich nicht dagegen wehren kann.
Ich sehe das ganze aber ein wenig kritisch. Was mache ich z.B. wenn meine Webseite von einer rechtsextremen Webseite aus verlinkt wird? Oder der Link zu meinem Blog erscheint in einer Linkliste von Pädophilen.
Mir persönlich würde sowas doch arg stinken. Sofern ich das mitbekommen würde, würde ich vielleicht auf Rufschädigung oder üble Nachrede klagen. Allerdings hätte ich bei der derzeitigen Rechtssprechung wohl kaum Aussichten auf Erfolg.
Ich denke solche “Disclaimer” sind der eher hilflose Versuch sich im Vorfeld gegen solche Verlinkungen zu wehren. Ob’s was nützt steht dann auf einen anderen Blatt.
Manueller Trackback: http://www.gruene-jugend.de/aktuelles/154469.html
Ministerium will Rechte im Internet einschränken
Das Gesundheitsministerium führt sich als Gesetzgeber auf und glaubt, eigenhändig neue Internet-Regeln einführen zu können: Wer einen Link auf die Webseite des Ministeriums setzen oder gar dessen Logo zeigen will, soll das nur mit Genehmigung dürfen. Wer – wie die GRÜNE JUGEND – gegen die Regeln verstößt, bekommt einen Rechtsstreit angedroht. Wir werden diesen Rechtsstreit ausfechten und die Rechte im Internet verteidigen. Inzwischen machen dutzende Blogs den Fall bekannt.
Naja, der Vergleich mit Brötchen und Linksetzung hinkt ein bißchen. Brot & Co. kaufen die Stadtbewohner seit es die Arbeitsteilung gibt. Und wenn mir ein Bäcker nicht gefällt dann gehe ich die 20m weiter zum nächsten.
Die linksetzung hat auch etwas mit Berichterstattung zu tun. Das BMG ist eine öffentliche Einrichtung und auch journalistisch tätige Blogger müssen ab und an (wenn es notwendig ist) auf das BMG linken und wenn es dann so sein sollte dass man eine Erlaubnis braucht um zu verlinken und evtl. einem dies verboten wird. Dann greift aus auf die Dauer auch in das Recht der Pressefreiheit.
Warum sollte das jemand machen? Aus böser Absicht und Verleumdung, dann kannst du ihn auch anzeigen. Und falls die Website auf einem Server in der Karibik liegt, dann wird es problematisch. Aber was machst du wenn dein Name und Adresse auf einem anonymen Flugblatt (ich meine den aus Papier :-)) der rechten auftauchen sollte?
Der Vergleich Brötchen vs. Link hinkt. Dann hinkt aber der Vergleich der Pressefreiheit mit den Recht auf Links auch. Wenn ich keinen Link setzen darf, dann zitiere ich halt nur. Am Zitat werde ich ja nicht gehindert, also bin ich auch nicht in der Pressefreiheit behindert.
Das Problem ist einfach, unsere Gesetze sind gemacht worden als es noch kein Internet gab. Und zwischenzeitlich wird halt mit Flickwerk versucht sich an ein praktikables Rechtswesen anzunähern.
Ein schönes Beispiel sind RSS-Feeds. Die einen meinen sie hätten ein Copyright drauf und man dürfe sie nicht so einfach verwenden. Die anderen sind der Meinung wenn man schon so einen automatischen Dienst ins Netz stellt, dann darf man den auch ungefragt nutzen.
Wie sieht das denn mit den CC-Lizenzen aus? Das ist doch eher ein, mehr oder minder, aktzeptiertes Abkommen und weniger ein rechtlicher Vertrag.
Ich weiß, man kann vortrefflich drüber streiten welchen Wert so eine CC-Lizenz hat. Aber da sind wir ja wieder bei dem Punkt das viele Gesetze einfach nicht so richtig greifen wollen.
Es wird wohl in Zukunft noch viel mehr (merkwürdige/abstruse) Versuche geben sich und seine Webseiten vor wasauchimmer zu schützen. Bestes Beispiel sind die immernoch gerne verwendeten Homepage-Disclaimer mit einem dezenten Hinweis auf ein Urteil des Hamburger Landgerichtes. Genauso lächerlich, trotzdem nicht tot zu bekommen.
Um deine Frage noch zu beantworten: Ein gedrucktes Flugblatt ist ein Faktum. Wenn es einmal gedruckt und verteilt ist, dann kann man das nicht mehr rückgängig machen. Da habe ich einen vorzeigbaren Beweis in der Hand.
Einen Link ändert man in ein paar Sekunden. Google-Cache&Co kann man abschalten. Screenshots kann man fälschen. Da werde ich schon mehr Mühe haben wirklich handfeste Beweise ran zu schaffen.
Wer im Glashaus sitzt……
Links gehören zum Internet. Jeder darf beliebig Links setzen, genauso wie ich in einem Buch auf ein anderes Buch verweisen kann. Einige Seiten sind allerdings der Meinung, dies sei nicht so. Naja, wayne.
Schade nur, dass es sich gerade um die Seit…